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Vereinten Nationen Sonderkommission (UNSCOM)

Mit seiner Entschließung 687 vom 3. April 1991 gegründet vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die allgemeine Geschäftsbedingungen für den förmlichen Waffenstillstand zwischen dem Irak und der Koalition der Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Kuwait. Abschnitt C dieser Entschließung gefordert, die Beseitigung, unter internationaler Aufsicht, von Massenvernichtungswaffen Iraks Massenvernichtungswaffen und ballistischen Raketen mit einer Reichweite größer als 150 Kilometer (km), zusammen mit verwandten Elementen und Produktionsanlagen. Es fordert auch Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Erwerb und die Produktion von verbotenen Gegenständen nicht wieder aufgenommen wurden. Der Vereinten Nationen besondere Kommission (UNSCOM) wurde zur Umsetzung der nicht-nuklearen Bestimmungen der Entschließung und zur Unterstützung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im nuklearen Bereich eingerichtet. Die genauen Bedingungen sind in Absatz 7 bis 13 des Entschließungsantrags dargelegt.

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Looja

  • Wolfgang Meyer
  • (Dusseldorf, Germany)

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